Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 1 januari 2026
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden folgende Definitionen verwendet:
Parc Ganuenta: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Parc Ganuenta B.V. mit Sitz in Colijnsplaat.
Gast: die natürliche oder juristische Person, die mit Parc Ganuenta einen Vertrag über die Anmietung einer oder mehrerer Stadtvillen abschließt.
Vertrag: der Mietvertrag zwischen Parc Ganuenta und dem Gast.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von Parc Ganuenta, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Vornahme einer Reservierung erklärt sich der Gast mit der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Artikel 3 – Angebot und Annahme
Alle Angebote von Parc Ganuenta sind freibleibend und vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem Parc Ganuenta die Reservierung des Gastes schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
Artikel 4 – Preise und Zahlung
Die genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Kurtaxe, sofern nicht anders angegeben.
Bei der Vornahme einer Reservierung ist eine Anzahlung gemäß den Angaben in der Reservierungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu begleichen.
Bei Reservierungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der Gesamtbetrag sofort zu begleichen.
Artikel 5 – Übergabe
Die Stadtvilla steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Stadtvilla bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen.
Der Gast hat die Stadtvilla in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Bei Feststellung von Schäden oder extremer Verunreinigung können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Artikel 6 – Haftung
Parc Ganuenta haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schäden an Sachen oder Personen jeglicher Art während oder infolge eines Aufenthalts im Park.
Der Gast haftet gesamtschuldnerisch für jeglichen Verlust und/oder Schaden an der Stadtvilla und/oder anderem Eigentum von Parc Ganuenta, der während des Aufenthalts durch den Gast oder dessen Mitreisende entsteht.
Artikel 7 – Reklamationen
Trotz aller Sorgfalt und des Engagements von Parc Ganuenta kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Diese Beschwerde ist sofort vor Ort an der Rezeption zu melden, damit Parc Ganuenta die Möglichkeit hat, die Beschwerde zu beheben.
Wird die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, ist sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abreise schriftlich bei der Geschäftsführung von Parc Ganuenta einzureichen.
Artikel 8 – Anwendbares Recht
Auf alle Verträge zwischen Parc Ganuenta und dem Gast findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
Etwaige Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Parc Ganuenta seinen Sitz hat.