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    beim Kauf einer Ferienwohnung in die Niederlanden

Finanzielle Info

Beim Kauf einer Ferienwohnung in den Niederlanden gibt es eine Reihe von Steuerfragen. Hier spielt Ihre persönliche Finanzielle Situation eine wichtige Rolle, jeder fall steht für sich.  Wir empfehlen Ihnen deswegen im Vorfeld über diese spezifischen rechtlichen und steuerlichen Sachen zu erkundigen bei Ihre Steuerberater. 

  • Unter bestimmten Bedingungen kann diese MwSt. zurückgefordert werden vom Finanzamt. 
  • Erwerbsteuer ist fällig zum Zeitpunkt , dass es rechtlich oder wirtschaftlich Eigentümer werden von Immobilien, darunter einen Ferienwohnung. Generell ist bei ein neuer Ferienwohnung kein Grunderwerbsteuer verschuldet. 
  • In den Niederlanden wird ein Ferienwohnung belastet in  die sogenannte Box 3. 
    Für die Feststellung der Höhe Ihres Einkommens in Box 3 wird ausgegangen von ein fest Anteil von 4% Rendite ab 1.Januar von das betreffende Jahr. 
    Über dieses einkommen ist 30% Einkommenssteuer verschuldet. (1,2% über das versteuerte Vermögen). 

 

Klicken Sie hier für das Komplette Finanzielle Info. 
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Partner: VWG Nijhoff, Peter Remijn. email

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