- Belästigung;
- Erdbeben oder Vulkanausbruch;
- Schneeverwehungen;
5-6 Äußere Mängel, die sich aus der Art und Qualität der verwendeten Materialien ergeben (z. B.
Schwundrisse), es sei denn, diese Mängel sind auf die Verwendung von Materialien minderer Qualität oder auf eine unsachgemäße Verwendung oder Verarbeitung der Materialien zurückzuführen oder beeinträchtigen die Solidität des Gebäudes.
5-7 Für Malerarbeiten (einschließlich Silikatfarbe auf Mauerwerk oder Beton) bis zu einem (1) Jahr nach Beginn der Garantiezeit oder ein (1) Jahr nach Abschluss der Malerarbeiten.
5-8 Lösen und/oder Abblättern von Putz, einschließlich Spritzputz, durch ungeeignete Anstriche, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers aufgebracht wurden.
5-9 Normale Verfärbung von Materialien und normale Oberflächenverwitterung sowie normale Fleckenbildung bei Kunststoffen und Metallen.
5-10 Kondenswasserbildung und deren schädliche Auswirkungen, soweit sie nicht durch eine technisch fehlerhafte Konstruktion verursacht werden.
5-11 Verschlechterung von Abwasserkanälen in Innenräumen durch Fäkalien und Bruch, soweit nicht durch eine technisch falsche Konstruktion verursacht.
5-12 Versiegelung ohne wasserrückhaltende Funktion, bis zu zwei (2) Jahre.
5-13 Gegen Verformung beweglicher Teile in Innen- und Außenrahmen für bis zu einem (1) Jahr.
Diese Frist beginnt ein (1) Jahr nach Beginn der Garantiezeit.
5-14 Bei schweren Mängeln gilt eine Frist von zehn (10) Jahren. Ein schwerwiegender Mangel gilt nur dann als schwerwiegend, wenn er die Solidität des Bauwerks oder eines wesentlichen Teils davon beeinträchtigt oder gefährdet und/oder die Wohnung für ihren Zweck untauglich macht.
5-15 Die Dauer der Garantie ist für die unten aufgeführten Teile begrenzt:
Teilegarantie...... Jahr
1. Kanalisation 2
2. Dacheindeckung mit Isolierung 10
3. Innenanstrich 5
4. Elektrotechnische Installation 1
5. Außenanstrich auf Holz 2
6. Isolierverglasung 10
7. Boden-, Wand-, Fassaden- und Dachdämmung 10 8. Estrichböden 5
9. Fugenfüllungen 5
10. Bewegliche Teile von Fassadenzargen 5
11. Baubeschläge einschließlich Roll- und/oder Schiebemechanismen, Zugluftleisten 1 und/oder Zugluftbürsten
12. Fliesenarbeiten 5
13. Fassadenelemente aus Kunststoff oder Aluminium 10 14. Sanitärarmaturen (einschließlich Befestigungselemente) 1 15. Heizung und Warmwasserbereitung 1
16. Keramische Dachziegel auf Farbechtheit, Bruchsicherheit und Frostbeständigkeit 30 N.B..
- Die Garantie gilt nur für die vom Auftragnehmer gelieferten Teile.
- Die genannte(n) Garantie(n) für Bauteile und etwaige Ausnahmen davon berühren nicht die Verpflichtungen des Auftragnehmers während des Wartungszeitraums und die Haftung des Auftragnehmers nach der Fertigstellung.
- Die Garantie auf ein oder mehrere Teile erlischt bei unsachgemäßer Verwendung des Teils oder der Teile.
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